Verfahrensordnung zu alternativen Verfahren beschlossen
13.08.2019 |Akkreditierungsrat regelt Ablauf für die dritte Verfahrenskategorie
Auf seiner 100. Sitzung am 04.06.2019 hat der Akkreditierungsrat die Verfahrensordnung zu alternativen Verfahren beschlossen und damit neue Wege in der externen Qualitätssicherung eröffnet.
Ein Antrag für ein alternatives Verfahren benötigt die Zustimmung der zuständigen Wissenschaftsbehörde sowie des Akkreditierungsrates. In einem voran gehenden Beratungsgespräch zwischen Hochschule und Akkreditierungsrat werden offene Punkte ausgeräumt, Verfahrensfragen geklärt sowie inhaltliche Aspekte erörtert.
Die alternativen Verfahren sind – neben der Programm- und Systemakkreditierung – die dritte Verfahrenskategorie und verstetigen die Experimentierklausel, nach der im alten Akkreditierungssystem alternative Qualitätssicherungs-verfahren erprobt werden konnten.