Verfahrensordnung zu alternativen Verfahren beschlossen

13.08.2019 |Akkreditierungsrat regelt Ablauf für die dritte Verfahrenskategorie

Auf seiner 100. Sitzung am 04.06.2019 hat der Akkreditierungsrat die Verfahrensordnung zu alternativen Verfahren beschlossen und damit neue Wege in der externen Qualitätssicherung eröffnet.

Ein Antrag für ein alternatives Verfahren benötigt die Zustimmung der zuständigen Wissenschaftsbehörde sowie des Akkreditierungsrates. In einem voran gehenden Beratungsgespräch zwischen Hochschule und Akkreditierungsrat werden offene Punkte ausgeräumt, Verfahrensfragen geklärt sowie inhaltliche Aspekte erörtert.

Die alternativen Verfahren sind – neben der Programm- und Systemakkreditierung – die dritte Verfahrenskategorie und verstetigen die Experimentierklausel, nach der im alten Akkreditierungssystem alternative Qualitätssicherungs-verfahren erprobt werden konnten. 

...

Aktuelle Termine

Alle aktuellen Termine

Meldungen

beeinträchtigt studieren

01.12.2023 | Gemeinsame, hybride Pressekonferenz zum neuen Bericht „Die Studierendenbefragung in Deutschland: Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Deutschland (best3)“ am 4.12.23

mehr...
...

GEW-Fachkräftetagung: “Neue Wege in der Lehrer*innenbildung“ 29.01.2024 in Berlin

22.11.2023 | Die GEW stellt auf der Tagung eine von der Max-Traeger-Stiftung geförderte Studie zur Reform der Lehrer*innenbildung in Zeiten des Lehrkräftemangels vor.

mehr...
...

„Akkreditierungsrat im Dialog“

05.10.2023 | Der Akkreditierungsrat lädt am 19.10.23 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein zu einem Austausch über das Thema „Vielfalt der QM-Systeme – Welche Freiräume haben die Hochschulen?“

mehr...
...
Alle Meldungen