Nominierungen für den „Preis für Qualitätsentwicklung“ des Akkreditierungsrates

20.01.2021 |Auch Gutachterinnen und Gutachter von Akkreditierungsverfahren sind vorschlagsberechtigt für den Preis. Er zeichnet besondere Leistungen in der Qualitätsentwicklung im Bereich Lehre und Studium aus, die als Inspiration für andere Hochschulen dienen können.

Nominiert werden können Anträge zur Programmakkreditierung, die zwischen dem 03.03.2020 und dem 09.12.2020 im Akkreditierungsrat behandelt wurden.

Wir möchten euch ermuntern, wenn ihr in diesem Zeitraum an der Akkreditierung eines besonders gelungenen Qualitätsentwicklungsprozesses aus Sicht der Berufspraxis und/oder der Studierenden beteiligt wart, dieses Verfahren für den Preis vorzuschlagen.

Frist  für Nominierungen ist Freitag, der 12.02.2021. Nominierungen sind an die Geschäftsstelle des Akkreditierungsrates zu senden.

Weitere Informationen und die Kontaktangaben für Nominierungen zum Preis für Qualitätsentwicklung gibt es auf den Seiten des Akkreditierungsrats HIER

 

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