Neue GNW-Handreichung: Studium als Befähigung zur qualifizierten Erwerbstätigkeit

26.07.2021 |Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium verspricht neben gesellschaftlichem Ansehen und subjektiver Selbstverwirklichung insbesondere ein gutes Berufsleben.

Dass sich letzteres einlöst, dafür engagieren sich auch Kolleg*innen aus der Berufspraxis. Als Gutachter*innen in der Qualitätssicherung von Studium und Lehre achten sie auf Basis ihrer Erfahrungen und dem geltenden Rechtsrahmen darauf, dass ein Studium auch berufsbefähigend ist.

Die Befähigung zur qualifizierten Erwerbstätigkeit (hier als Berufsbefähigung bezeichnet) ist eine von drei übergeordneten Zielkategorien hochschulischer Bildung, auf die sich die einzelnen Qualifikationsziele eines Studiengangs beziehen müssen. Sie ist daher auch in der Akkreditierung (Qualitätssicherung) zu überprüfen, genauso wie die anderen beiden Bereiche Persönlichkeitsentwicklung und die wissenschaftliche (bzw. künstlerische) Befähigung.

In der Praxis sind die Qualifikationsziele nicht gleichförmig in den drei Kategorien ausgeprägt, sondern je nach Profil der Hochschule und des Studiengangs sowie nach Art der Disziplin akzentuiert.

Für gewerkschaftlich orientierte Berufspraxisvertreter*innen besteht hier ein zentrales Handlungsfeld. Sie legen verstärkt Wert darauf, dass „Berufsbefähigung“ nicht als „Arbeitsmarktvorbereitung“ sondern vielmehr als Vermittlung einer  „umfassenden berufliche Handlungskompetenz“ verstanden wird. Dies stellt die Kategorie des Berufs im Sinne eines Orientierungskorridors in den Mittelpunkt, aus dem sich Entwicklungsperspektiven, aber auch Schutzmechanismen (z.B. adäquate Arbeit) und Ansprüche (z.B. Entgelt) ableiten lassen.

Wie der aktuelle Rechtsrahmen gestaltet ist und welche Orientierungspunkte die Gutachter*innen aufgreifen können, darüber informiert die neuste Handreichung des Gewerkschaftlichen Gutachter*innen Netzwerkes.

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