Studium mit Behinderung: HRK verabschiedet Empfehlung zum Nachteilsausgleich
25.11.2025 | Um die Teilhabe von Studierenden mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen zu verbessern, hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in ihrer Mitgliederversammlung am 4. November 2025 die Empfehlung „Nachteilsausgleich in einer Hochschule für alle“ verabschiedet.
Die Empfehlung soll Hinweise und Impulse liefern, um das Verfahren für Nachteilsausgleiche klarer, transparenter und rechtssicher zu machen.
Hier geht es zum Text der Empfehlung.
Die ausführliche Pressemitteilung der HRK gibt es hier: Artikel anzeigen...
