Novellierte Musterrechtsverordnung ist da
22.11.2024 | Die neue MRVO ist von der Wissenschaftsministerkonferenz beschlossen und veröffentlicht worden
Am 21. November 2024 hat die 1. Wissenschaftsministerkonferenz die novellierte Musterrechtsverordnung MRVO beschlossen. Das GNW hat sich im Rahmen der DGB-Stellungnahme eingebracht.
Eine erste Bewertung und Einordnung der Änderungen wird der Steuerkreis des GNW baldmöglichst vornehmen. Speziell dahingehend, was die Gutachter:innen der Berufspraxis wissen müssen.
Auf den ersten Blick ein paar Hinweise:
Die Anforderungen an das Format duales Studium sind aus den Erläuterungen in den § 12 (7) gezogen worden. § 18 (4) regelt die Veröffentlichungspflicht hochschulinterer Verfahren bei systemakkreditierten Hochschulen. § 24 (2) gibt vor, dass an der Erstellung des Selbstberichts die Studierendenvertreteung zu beteiligen ist.
Nicht aufgegriffen wurde unsere Forderung, bei der Akkreditierung von Studiengängen, die die Befähigung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt vermitteln, in § 25 eine echte Berufspraxisvertretung, über die Vertretung der für das Schulwesen zuständigen obersten Landesbehörde hinaus, vorzusehen.
Um über die Änderungen, deren Bedeutung und Auswirkungen auf Studiengangsentwicklung, Qualitätsmanagement und Akkreditierungsverfahren zu informieren, lädt der Akkreditierungsrat am
28.01.2025 von 11:00 bis 16:00 Uhr zu einer hybriden Informationsveranstaltung ein: „Novellierung für die Qualitätsentwicklung an Hochschulen – die Musterrechtsverordnung 2024“.
Dort wird die MRVO 2024 vorgestellt, und es wird auf Fragen eingegangen. https://akkreditierungsrat.de/de/aktuelles-und-veroeffentlichungen/veranstaltungen/veranstaltungen